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Allgemeine Bedingungen und Konditionen

ARTIKEL 1. DEFINITIONEN

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe, die immer groß geschrieben werden, in folgenden Bedeutungen verwendet.

1. JouwTech: der Nutzer dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit Sitz in Seggelant-Noord 5B, 3237MG in Vierpolders, eingetragen im Handelsregister unter der Handelskammernummer 69602999.

2. Gegenpartei: jede natürliche oder juristische Person, mit der JouwTech einen Vertrag geschlossen hat oder zu schließen beabsichtigt.

3. Verbraucher: jede Gegenpartei, natürliche Person, die nicht im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

4. Parteien: JouwTech und die Gegenpartei gemeinsam.

5. Vertrag: jeder zwischen den Parteien direkt über den Webshop geschlossene Vertrag, in dessen Rahmen sich JouwTech gegenüber der Gegenpartei zur Lieferung von Produkten verpflichtet hat.

6. Produkte: die von JouwTech im Rahmen des Vertrages an die Gegenpartei zu liefernden Sachen, einschließlich der auf einer oder mehreren Paletten gemischten Retourwaren.

7. Webshop: www.jouwtech.nl.

8. Schriftlich: Schriftliche Kommunikation, Kommunikation per E-Mail oder jede andere Art der Kommunikation, die nach dem Stand der Technik und den allgemein anerkannten Standards damit gleichzusetzen ist.

ARTIKEL 2. | ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot von JouwTech im Webshop und jeden abgeschlossenen Vertrag.

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gegenpartei, gleichgültig unter welcher Bezeichnung, finden keine Anwendung auf den Vertrag.

3. Von den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur ausdrücklich und schriftlich abgewichen werden. Wenn und soweit die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von dem abweichen, was die Parteien ausdrücklich und schriftlich vereinbart haben, hat das Vorrang, was die Parteien ausdrücklich und schriftlich vereinbart haben.

4. Die Ungültigkeit oder Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vereinbarung als solche berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Klauseln. In einem solchen Fall sind die Parteien verpflichtet, in gegenseitige Beratungen einzutreten, um eine Ersatzregelung für die betroffene Klausel zu treffen. Dabei wird der Sinn und Zweck der ursprünglichen Regelung so weit wie möglich gewahrt.

 ARTIKEL 3. ANGEBOT UND ABSCHLUSS VON VERTRÄGEN

1. Jedes Angebot von JouwTech ist freibleibend. Unmittelbar oder zumindest so schnell wie möglich nach der Bestellung durch die Gegenpartei kann JouwTech das Angebot noch widerrufen, zum Beispiel wenn die Produkte nicht mehr verfügbar sind. Wenn die Gegenpartei in einem solchen Fall bereits eine Zahlung geleistet hat, wird JouwTech so schnell wie möglich für die Rückzahlung sorgen.

2. Jeder Vertrag kommt unbeschadet der Bestimmungen in Absatz 1 zu dem Zeitpunkt zustande, an dem das Angebot von JouwTech von der Gegenpartei angenommen wird und die Gegenpartei alle im Angebot ausdrücklich genannten Bedingungen erfüllt hat.

ausdrücklich im Angebot genannt sind. Unbeschadet der Bestimmungen in Absatz 1 wird der Auftrag anschließend per E-Mail an die Gegenpartei bestätigt.

ARTIKEL 4. | KÜNDIGUNG DES VERTRAGS DURCH DIE GEGENPARTEI

1. Nach seinem Abschluss kann der Vertrag von der Gegenpartei nur unter den im folgenden Absatz genannten Bedingungen gekündigt werden.

2. Wenn die Gegenpartei den Vertrag storniert, bevor die Produkte versandt worden sind, schuldet die Gegenpartei 27% des Gesamtkaufpreises als Stornierungskosten. Eine Stornierung ist nur gültig, wenn sie über das Formular auf der Seite des Kundendienstes erfolgt. Nachdem JouwTech die Bestellung versandt hat, ist eine Stornierung nicht mehr möglich.


ARTIKEL 5. | VERBRAUCHERRECHT AUF WIDERRUF

1. Der Verbraucher kann den Vertrag weder ganz noch teilweise widerrufen, da es sich bei dem Angebot von JouwTech um Mehrwegware und nicht kontrollierte Produkte handelt, die für geschäftliche Zwecke bestimmt sind, weshalb Kunden von JouwTech nicht unter das Verbraucher-Widerrufsrecht fallen und eine Rückgabe nicht möglich ist. Darüber hinaus gilt das Angebot von JouwTech als „maßgeschneiderte“ Produkte, da jeder Karton oder jede Palette anders ist, so dass auch hier kein Widerrufsrecht geltend gemacht werden kann.

ARTIKEL 6. | LIEFERZEITEN

1. Die Produkte werden spätestens 90 Tage nach Abschluss des Vertrags versandt.

2. Alle Lieferfristen sind unverbindliche Richtwerte und können entsprechend abweichen. JouwTech ist erst dann in Verzug, wenn die Gegenpartei JouwTech schriftlich in Verzug gesetzt hat, wobei in der Inverzugsetzung eine angemessene Erfüllungsfrist zu nennen ist, und JouwTech nach Ablauf dieser Frist immer noch in Verzug ist.

3. Im Falle der Nichterfüllung durch JouwTech im Sinne des vorigen Absatzes ist die Gegenpartei berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne dass die Gegenpartei Anspruch auf eine über die Erstattung oder den Erlass des von der Gegenpartei aufgrund des Vertrags geschuldeten Betrags hinausgehende Vergütung hat.


ARTIKEL 7. | LIEFERUNG VON PRODUKTEN

1. Die Lieferung der Produkte erfolgt durch Zustellung an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Sollte diese nicht korrekt angegeben worden sein, so geht dies zu Lasten des Kunden.

2. Das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Produkte geht in dem Moment auf die Gegenpartei über, in dem die Produkte von der Gegenpartei oder in deren Namen empfangen werden.

3. Bei Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist ist die Gegenpartei, unbeschadet der Bestimmungen über die Nichterfüllung in Artikel 6, niemals berechtigt, die Annahme der Produkte zu verweigern und/oder den Betrag zu zahlen, den sie JouwTech aufgrund des Vertrags schuldet.

4. Wenn die Produkte aufgrund eines der Gegenpartei zuzurechnenden Umstandes nicht geliefert werden können, ist JouwTech berechtigt, die Produkte auf Kosten und Gefahr der Gegenpartei zu lagern, unbeschadet der Verpflichtung der Gegenpartei, den von ihr aufgrund des Vertrages geschuldeten Betrag an JouwTech zu zahlen. Die Kosten, die im Zusammenhang mit der Nichtannahme durch die Gegenpartei entstehen, wie z.B. zusätzliche Versandkosten, gehen zu Lasten der Gegenpartei. Die vorstehenden Bestimmungen dieses Absatzes berühren nicht das Risiko von Verlust und Beschädigung

Seite 3 von 2 der Produkte geht erst in dem Moment auf den Verbraucher über, in dem die Produkte vom Verbraucher oder in seinem Namen in Empfang genommen werden.

 


ARTIKEL 8. | PRÜFUNG, REKLAMATIONEN UND MÄNGEL

1. Zum Zeitpunkt der Lieferung der Produkte hat die Gegenpartei unverzüglich zu prüfen, ob deren Art und Menge mit dem Vertrag übereinstimmen. Wenn die Gegenpartei der Meinung ist, dass die Art und/oder die Menge der Produkte nicht mit dem Vertrag übereinstimmen, muss die Gegenpartei JouwTech unverzüglich innerhalb von 24 Stunden nach der Lieferung per E-Mail davon in Kenntnis setzen.

2. Reklamationen, die sich auf Mängel eines Produkts beziehen, die zum Zeitpunkt der Lieferung nicht in angemessener Weise sichtbar oder auf andere Weise ersichtlich waren, sind innerhalb von 24 Stunden nach Entdeckung des Mangels oder innerhalb eines Tages, nachdem die Gegenpartei den Mangel billigerweise hätte bemerken können, per E-Mail ([email protected]) an JouwTech zu richten.

3. Die Bestimmungen in den vorstehenden Absätzen gelten unbeschadet der gesetzlichen Reklamationsfrist von zwei Monaten für Verbraucher, die in Artikel 7:23 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt ist.

4. Wenn die Gegenpartei nicht rechtzeitig reklamiert, entsteht für JouwTech aus dieser Reklamation der Gegenpartei keine Verpflichtung.

5. Auch wenn die Gegenpartei rechtzeitig reklamiert, bleibt die Verpflichtung der Gegenpartei zur rechtzeitigen Zahlung bestehen, es sei denn, dass das Gesetz dies zugunsten des Verbrauchers zwingend verhindert.

6. Bei den gelieferten Waren handelt es sich um eine oder mehrere ungeprüfte Mischpaletten mit Mehrwegwaren, die von JouwTech zu Tiefstpreisen angeboten werden. Die Gegenpartei nimmt das Risiko auf sich, dass eine oder mehrere Waren, die Teil der Mischpalette sind, nicht die Qualität haben, die die Gegenpartei sonst von neuen Waren erwarten kann. JouwTech übernimmt daher keine Garantie für die Produkte. JouwTech kann und muss den Inhalt und den Zustand der Waren nicht kennen. JouwTech haftet nicht für den Inhalt von Mischpaletten oder für Schäden infolge von Mängeln an der Ware. JouwTech übernimmt ferner keine Garantie für den Mindestverkaufswert und die Mindestmenge, keine Garantie für die Mängelfreiheit der Waren und keine Garantie für den Inhalt von Mischpaletten. Die Gegenpartei stellt JouwTech von allen diesbezüglichen Ansprüchen und Forderungen Dritter frei.

7. Die Bestimmungen des vorigen Absatzes gelten unbeschadet der zwingenden gesetzlichen Rechte und Ansprüche, die der Verbraucher gegenüber JouwTech geltend machen kann (Konformität).

ARTIKEL 9. HÖHERE GEWALT

1. JouwTech ist nicht verpflichtet, irgendeine Verpflichtung aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und solange sie daran durch einen Umstand gehindert wird, der ihr nach dem Gesetz, einem Rechtsakt oder der allgemein anerkannten Praxis nicht zuzurechnen ist (höhere Gewalt). Als höhere Gewalt gelten neben der Definition in Gesetz und Rechtsprechung auch Fehler oder Unzulänglichkeiten von Lieferanten von JouwTech, Transportschwierigkeiten, Katastrophen, Epidemien, Pandemien, Krieg und Kriegsgefahr, Unterbrechungen, Aussperrungen, Unruhen, Kriegshandlungen und Streiks.

2. Sofern die Situation höherer Gewalt die Erfüllung des Vertrages dauerhaft unmöglich macht, ist JouwTech berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

3. Falls JouwTech bei Eintritt der höheren Gewalt ihre Lieferverpflichtungen bereits teilweise erfüllt hat oder ihre Lieferverpflichtungen nur teilweise erfüllen kann, ist sie berechtigt, den bereits gelieferten oder noch lieferbaren Teil des Vertrages gesondert in Rechnung zu stellen, als handele es sich um einen selbständigen Vertrag.

4. Unbeschadet der Anwendung des vorigen Absatzes besteht für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht wurden, niemals ein Anspruch auf Schadenersatz.

 

ARTIKEL 10. PREISE, VERSANDKOSTEN UND ZAHLUNGEN

1. Bevor der Vertrag mit einem Verbraucher geschlossen wird, wird der Gesamtpreis einschließlich der Mehrwertsteuer und der Versandkosten angegeben. In anderen Fällen verstehen sich die angegebenen Verkaufspreise ohne Mehrwertsteuer, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes angegeben, und die von JouwTech tatsächlich getragenen Versandkosten gehen zusätzlich zu Lasten der Gegenpartei. Für die Lieferung außerhalb der Niederlande gelten höhere Versandkosten.

2. JouwTech ist berechtigt, eine vollständige oder teilweise Vorauszahlung des vereinbarten Preises und der Versandkosten zu verlangen, wobei JouwTech den Verbraucher nicht zu einer Vorauszahlung von mehr als der Hälfte des Kaufpreises verpflichten wird.

3. JouwTech ist nicht verpflichtet, den Vertrag auszuführen, solange die Gegenpartei mit der Begleichung einer offenen und bereits fälligen Zahlungsverpflichtung gegenüber JouwTech in Verzug ist.


4. Zahlungen haben auf die von JouwTech angegebene Weise, innerhalb der von ihr angegebenen Frist oder zu dem von ihr angegebenen Zeitpunkt zu erfolgen. Bei Überweisungen gilt ein Standard-Zahlungsziel von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, von dem JouwTech jedoch im Einzelfall abweichen kann.

5. JouwTech ist berechtigt, der Gegenpartei fällige Rechnungen ausschließlich per E-Mail zur Verfügung zu stellen.

6. Bei verspäteter Zahlung ist die Gegenpartei von Rechts wegen in Verzug. Ab dem Tag, an dem dieser Verzug eintritt, schuldet die Gegenpartei die jeweils geltenden gesetzlichen (Handels-)Zinsen auf den ausstehenden Betrag.

7. Alle angemessenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten sowie die Kosten der Zwangsvollstreckung, die zur Eintreibung der von der Gegenpartei geschuldeten Beträge anfallen, gehen zu Lasten der Gegenpartei.

 

ARTIKEL 11. HAFTUNG

1. Die Gegenpartei trägt den Schaden, der durch Ungenauigkeiten oder Unvollständigkeiten in den von der Gegenpartei zur Verfügung gestellten Daten, durch sonstige Mängel bei der Erfüllung der gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen der Gegenpartei sowie durch sonstige Umstände, die JouwTech nicht zuzurechnen sind, entsteht.

2. Über die Bestimmungen in Artikel 8.6 hinaus haftet JouwTech in keinem Fall für indirekte Schäden, darunter erlittene Verluste, entgangener Gewinn und Schäden infolge von Betriebsstagnation.

3. Wenn JouwTech für einen Schaden haftbar ist, ist JouwTech jederzeit berechtigt, diesen Schaden zu beheben. Die Gegenpartei hat JouwTech Gelegenheit dazu zu geben, andernfalls erlischt jegliche Haftung von JouwTech in dieser Hinsicht.

4. Die Haftung von JouwTech ist auf maximal den Rechnungswert des Vertrages beschränkt, zumindest auf den Teil des Vertrages, auf den sich die Haftung von JouwTech bezieht.

5. Bei einem Verbraucherkauf gehen die in diesem Artikel genannten Beschränkungen nicht über das hinaus, was gemäß Artikel 7:24(2) des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs zulässig ist. 

ARTIKEL 12. | ALLGEMEINE BESCHWERDEPOLITIK

1. Reklamationen im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags sind unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 8 innerhalb einer angemessenen Frist, nachdem die Gegenpartei die Gründe für die Reklamation mitgeteilt hat, per E-Mail ([email protected]) an JouwTech zu richten.

2. Bei JouwTech eingereichte Beschwerden werden innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach ihrem Eingang beantwortet. Erfordert eine Beschwerde eine längere Bearbeitungszeit, so wird innerhalb der vierzehntägigen Frist eine Antwort mit Empfangsbestätigung und einem Hinweis darauf, wann die Gegenpartei mit einer ausführlicheren Antwort rechnen kann, übermittelt.

3. Kann die Beschwerde eines Verbrauchers nicht einvernehmlich gelöst werden, kann der Verbraucher die Streitigkeit über die OS-Plattform (ec.europa.eu/consumers/odr/) an die Streitbeilegungskommission weiterleiten. JouwTech ist nicht verpflichtet, daran mitzuwirken.

 


ARTIKEL 13. | EIGENTUMSVORBEHALT

1. Alle gelieferten Produkte bleiben das Eigentum von JouwTech, bis die Gegenpartei alle ihre Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertrag erfüllt hat.

2. Es ist der Gegenpartei untersagt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte zu verkaufen, zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.

3. Die Gegenpartei ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte mit der gebotenen Sorgfalt und als erkennbares Eigentum von JouwTech zu lagern.

4. Falls Dritte auf die unter dem Eigentumsvorbehalt von JouwTech stehenden Produkte zugreifen oder Rechte an ihnen begründen oder geltend machen wollen, ist die Gegenpartei verpflichtet, JouwTech so schnell wie möglich davon in Kenntnis zu setzen.

5. Im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen dieses Artikels werden alle Beträge, die die Gegenpartei JouwTech schuldet, sofort und in voller Höhe fällig.

6. Die Gegenpartei erteilt JouwTech oder von JouwTech benannten Dritten die uneingeschränkte Erlaubnis, alle Orte zu betreten, an denen sich die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte befinden. Die

Die Gegenpartei ist verpflichtet, JouwTech auf erste Aufforderung hin alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Ausübung ihrer Eigentumsrechte erforderlich sind. Alle angemessenen Kosten, die im Zusammenhang mit der Ausübung der Eigentumsrechte von JouwTech entstehen, gehen zu Lasten der Gegenpartei.
7. Wenn die Gegenpartei ihre Verpflichtungen erfüllt hat, nachdem ihr die Produkte von JouwTech geliefert wurden, lebt der Eigentumsvorbehalt in Bezug auf diese Produkte wieder auf, wenn die Gegenpartei ihre Verpflichtungen aus einem zu einem späteren Zeitpunkt geschlossenen Vertrag nicht erfüllt. 


ARTIKEL 14. | SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. JouwTech ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen.

2. Der Verkauf von Waren bei JouwTech erfolgt zu geschäftlichen Zwecken, so dass der Kunde nicht mehr dem Verbraucherrecht unterliegt, sondern als Geschäftskunde von JouwTech angesehen wird, auch wenn kein Firmenname oder keine Firmenangaben gemacht wurden.

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2. Auf jeden Vertrag und alle sich daraus ergebenden Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien findet ausschließlich Es gilt niederländisches Recht.

3. Bevor die Gerichte angerufen werden, sind die Parteien verpflichtet, sich nach Kräften zu bemühen, die Streitigkeit in gegenseitigem Einvernehmen beizulegen.

4. Für Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien ist ausschließlich das für den Geschäftssitz von JouwTech zuständige Gericht zuständig, es sei denn, dies ist nach den Umständen des Falles gesetzlich zwingend vorgeschrieben.