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Allgemeine Bedingungen und Konditionen

ARTIKEL 1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe, die stets in Großbuchstaben geschrieben sind, in folgender Bedeutung verwendet

folgenden Bedeutungen verwendet.

1. JouwTech: der Nutzer dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit Sitz in Seggelant-Noord 5B, 3237MG in

Vierpolders, eingetragen im Handelsregister unter der Handelskammernummer 69602999.

2. Gegenpartei: jede natürliche oder juristische Person, mit der JouwTech einen Vertrag geschlossen hat oder zu schließen beabsichtigt.

3. Verbraucher: jede Gegenpartei, natürliche Person, die nicht im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

4. Parteien: JouwTech und die Gegenpartei gemeinsam.

5. Vertrag: jeder direkt zwischen den Parteien über den Webshop geschlossene Vertrag, in dessen Rahmen

im Rahmen dessen sich JouwTech gegenüber der Gegenpartei zur Lieferung von Produkten verpflichtet hat.

6. Produkte: die von JouwTech im Rahmen des Vertrages an die Gegenpartei zu liefernden Sachen,

einschließlich der auf einer oder mehreren Paletten gemischten Retourwaren.

7. Webshop: www.jouwtech.nl.

8. Schriftlich: Schriftliche Kommunikation, Kommunikation per E-Mail oder jede andere Art der Kommunikation, die nach dem Stand der Technik und den allgemein anerkannten Standards damit gleichzusetzen ist.


ARTIKEL 2. | ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot von JouwTech im Webshop und jeden abgeschlossenen Vertrag.

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gegenpartei, gleichgültig unter welcher Bezeichnung, finden keine Anwendung auf den Vertrag.

3. Von den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur ausdrücklich und schriftlich abgewichen werden. Wenn und soweit die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von dem abweichen, was die Parteien ausdrücklich und schriftlich vereinbart haben, hat das Vorrang, was die Parteien ausdrücklich und schriftlich vereinbart haben.

4. Die Ungültigkeit oder Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des

Vereinbarung als solche berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Klauseln. In einem solchen Fall sind die Parteien verpflichtet, in gegenseitige Beratungen einzutreten, um eine Ersatzregelung für die betroffene Klausel zu treffen. Dabei wird der Sinn und Zweck der ursprünglichen Regelung so weit wie möglich gewahrt.

 


ARTIKEL 3. ANGEBOT UND ABSCHLUSS VON VERTRÄGEN
1. Jedes Angebot von JouwTech ist freibleibend. Unmittelbar, oder zumindest so schnell wie möglich nach der Bestellung durch das

Angebot, zum Beispiel wenn die Produkte nicht mehr verfügbar sind. Wenn die Gegenpartei in einem solchen Fall bereits eine Zahlung geleistet hat, sorgt JouwTech so schnell wie möglich für die Rückzahlung.

2. Jeder Vertrag kommt unbeschadet der Bestimmungen in Absatz 1 zu dem Zeitpunkt zustande, an dem das Angebot von JouwTech von der Gegenpartei angenommen wird und die Gegenpartei alle im Angebot ausdrücklich genannten Bedingungen erfüllt hat.

ausdrücklich im Angebot genannt sind. Anschließend wird der Auftrag unbeschadet der Bestimmungen in Absatz 1 der Gegenpartei per E-Mail bestätigt.

 


ARTIKEL 4. | KÜNDIGUNG DES VERTRAGS DURCH DIE ANDERE PARTEI
1. Nach seinem Abschluss kann das Abkommen von der Gegenpartei nur unter den im folgenden Absatz genannten Bedingungen gekündigt werden.

2. Wenn die Gegenpartei den Vertrag storniert, bevor die Produkte versandt worden sind, schuldet die Gegenpartei 27% des Gesamtkaufpreises als Stornierungskosten. Nach dem Versand der Produkte ist eine Stornierung nicht mehr möglich.

 


ARTIKEL 5. | WIDERRUFSRECHT DER VERBRAUCHER
1. Der Verbraucher kann den Vertrag weder ganz noch teilweise widerrufen, da es sich bei mixpallets und den Waren aus dem Angebot von JouwTech um Rücksendungen und nicht kontrollierte Produkte handelt, die für geschäftliche Zwecke bestimmt sind, weshalb Kunden von JouwTech nicht unter das Widerrufsrecht des Verbrauchers fallen.

 


ARTIKEL 6. | LIEFERZEITEN
1. Die Produkte werden spätestens 90 Tage nach Abschluss des Vertrages versandt.

2. Alle Lieferfristen sind unverbindliche Richtwerte und können entsprechend variieren. JouwTech ist erst dann in Verzug, wenn die Gegenpartei JouwTech schriftlich in Verzug gesetzt hat, wobei in der Inverzugsetzung eine angemessene Erfüllungsfrist genannt wird, und JouwTech nach Ablauf dieser Frist immer noch in Verzug ist.

3. Im Falle der Nichterfüllung durch JouwTech im Sinne des vorigen Absatzes ist die Gegenpartei berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne dass die Gegenpartei Anspruch auf eine über die Erstattung oder den Erlass des von der Gegenpartei aufgrund des Vertrags geschuldeten Betrags hinausgehende Vergütung hat.

 


ARTIKEL 7. | LIEFERUNG VON PRODUKTEN
1. Die Lieferung der Produkte erfolgt durch Zustellung an die von der Gegenpartei angegebene Lieferadresse.

Lieferadresse.

2. Die Gefahr des Verlusts und der Beschädigung der Produkte geht in dem Moment auf die Gegenpartei über, in dem die Produkte von der Gegenpartei oder in deren Namen in Empfang genommen werden.

3. Bei Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist ist die Gegenpartei, unbeschadet der Bestimmungen in

Artikel 6 ist die Gegenpartei niemals berechtigt, die Annahme der Produkte zu verweigern und/oder den Betrag zu zahlen, den sie JouwTech aufgrund des Vertrags schuldet.

4. Wenn die Produkte aufgrund eines der Gegenpartei zuzurechnenden Umstandes nicht geliefert werden können, ist JouwTech berechtigt, die Produkte auf Kosten und Risiko der Gegenpartei zu lagern,

Unbeschadet der Verpflichtung der Gegenpartei, den von ihr aufgrund des Vertrags geschuldeten Betrag an JouwTech zu zahlen. Die Kosten, die im Zusammenhang mit der Nichtannahme durch die Gegenpartei entstehen, wie z.B. zusätzliche Versandkosten, gehen zu Lasten der Gegenpartei. Die vorstehenden Bestimmungen dieses Absatzes haben keinen Einfluss auf das Risiko von Verlust und Beschädigung.

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Die Gefahr des Verlusts und der Beschädigung der Produkte geht erst in dem Moment auf den Verbraucher über, in dem die Produkte vom Verbraucher oder in dessen Namen in Empfang genommen werden.

Der Verbraucher hat die Produkte in Empfang genommen.

 


ARTIKEL 8. | UNTERSUCHUNG, BESCHWERDEN & MÄNGELFEHLER
1. Die Gegenpartei ist verpflichtet, unverzüglich nach der Lieferung der Produkte zu prüfen, ob deren Art und Menge mit dem Vertrag übereinstimmen. Wenn die Gegenpartei der Meinung ist, dass die Art und/oder die Menge der Produkte nicht mit dem Vertrag übereinstimmen, hat sie JouwTech unverzüglich per E-Mail darüber zu informieren.

2. Reklamationen in Bezug auf Mängel an einem Produkt, die zum Zeitpunkt der Lieferung nicht in angemessener Weise sichtbar oder auf andere Weise ersichtlich waren, sind JouwTech per E-Mail ([email protected]) innerhalb eines Tages nach Entdeckung des Mangels oder zumindest innerhalb einer Frist von einem Tag, nachdem die Gegenpartei den Mangel billigerweise hätte erkennen können, mitzuteilen.

3. Die Bestimmungen in den vorstehenden Absätzen gelten unbeschadet der gesetzlich vorgeschriebenen Reklamationsfrist von zwei Monaten für

Verbrauchern, wie in Artikel 7:23 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt.

Übersetzt mit DeepL.com (kostenlose Version)

4. Wenn die Gegenpartei nicht rechtzeitig reklamiert, entsteht für JouwTech aus einer solchen Reklamation durch die Gegenpartei keine Verpflichtung.

5. Auch wenn die Gegenpartei rechtzeitig reklamiert, bleibt die Verpflichtung der Gegenpartei zur rechtzeitigen Zahlung bestehen, es sei denn, dass das Gesetz zugunsten des Verbrauchers dies zwingend verhindert.

6. Bei der Lieferung handelt es sich um eine oder mehrere ungeprüfte Mischpaletten mit Mehrwegware, die von JouwTech zu Tiefstpreisen angeboten werden. Die Gegenpartei nimmt das Risiko auf sich, dass eine oder mehrere Waren, die Teil der Mischpalette sind, nicht die Qualität haben, die die Gegenpartei sonst von neuen Waren erwarten kann. JouwTech übernimmt daher keine Garantie für die Produkte. JouwTech kann und muss den Inhalt und den Zustand der Waren nicht kennen. JouwTech haftet nicht für den Inhalt von Mischpaletten oder für Schäden infolge von Mängeln an der Ware. Außerdem garantiert JouwTech keinen Mindestverkaufswert, kann nicht für die Mängelfreiheit der Waren garantieren und kann auch nicht für den Inhalt von Mischpaletten garantieren. Die Gegenpartei stellt JouwTech von allen diesbezüglichen Ansprüchen und Forderungen Dritter frei.

7. Die Bestimmungen des vorigen Absatzes beeinträchtigen nicht die zwingenden gesetzlichen Rechte und Ansprüche, die der

Verbraucher gegenüber JouwTech geltend machen kann (Konformität).

Übersetzt mit DeepL.com (kostenlose Version)

 


ARTIKEL 9. HÖHERE GEWALT

1. JouwTech ist nicht verpflichtet, irgendeine Verpflichtung aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und solange sie daran durch einen Umstand gehindert wird, der ihr nach dem Gesetz, einem Rechtsakt oder der allgemein anerkannten Praxis nicht zuzurechnen ist (höhere Gewalt). Als höhere Gewalt gelten neben der Definition in Gesetz und Rechtsprechung auch Fehler oder Unzulänglichkeiten von Lieferanten von JouwTech, Transportschwierigkeiten, Katastrophen, Epidemien, Pandemien, Krieg und Kriegsgefahr, Unterbrechungen, Aussperrungen, Unruhen, Kriegshandlungen und Streiks.

2. Sofern die Situation höherer Gewalt die Erfüllung des Vertrages dauerhaft unmöglich macht, ist JouwTech berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

3. Wenn JouwTech bei Eintritt der höheren Gewalt ihre Lieferverpflichtungen bereits teilweise erfüllt hat oder ihre Lieferverpflichtungen nur teilweise erfüllen kann, ist sie berechtigt, den bereits gelieferten oder noch lieferbaren Teil des Vertrages gesondert in Rechnung zu stellen, als ob es sich um einen selbständigen Vertrag handeln würde.

4. Unbeschadet der Anwendung des vorigen Absatzes kommen Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht wurden, niemals für eine Entschädigung in Betracht.

 


ARTIKEL 10. PREISE, VERSANDKOSTEN UND ZAHLUNGEN
1. Bevor der Vertrag mit einem Verbraucher geschlossen wird, wird der Gesamtpreis einschließlich der Mehrwertsteuer und der Versandkosten angegeben. In anderen Fällen verstehen sich die angegebenen Verkaufspreise ohne Mehrwertsteuer, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes angegeben, und die von JouwTech tatsächlich getragenen Versandkosten gehen zusätzlich zu Lasten der Gegenpartei. Für die Lieferung außerhalb der Niederlande gelten höhere Versandkosten.

2. JouwTech ist berechtigt, eine vollständige oder teilweise Vorauszahlung des vereinbarten Preises und der Versandkosten zu verlangen, wobei JouwTech den Verbraucher nicht zu einer Vorauszahlung von mehr als der Hälfte des Kaufpreises verpflichten wird.

3. JouwTech ist nicht verpflichtet, den Vertrag auszuführen, solange die Gegenpartei mit der Begleichung einer offenen und bereits fälligen Zahlungsverpflichtung gegenüber JouwTech in Verzug ist.

4. Die Zahlungen erfolgen auf die von JouwTech dafür vorgesehene Weise, innerhalb der von ihr angegebenen Frist oder

von ihr angegebenen Frist oder zu dem von ihr angegebenen Zeitpunkt. Im Falle einer Überweisung

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JouwTech ein Standardzahlungsziel von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, kann aber im Einzelfall davon abweichen.

Fällen abweichen.

5. JouwTech ist berechtigt, der Gegenpartei zustehende Rechnungen ausschließlich per E-Mail zur Verfügung zu stellen.

6. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist die Gegenpartei von Rechts wegen in Verzug. Ab dem Tag, an dem dieser Verzug eintritt, schuldet die Gegenpartei die zu diesem Zeitpunkt geltenden gesetzlichen (Handels-)Zinsen auf den ausstehenden Betrag.

(Handels-) Zinsen auf den ausstehenden Betrag.

7. Alle angemessenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten sowie die Kosten der Zwangsvollstreckung, die zur Eintreibung der von der Gegenpartei geschuldeten Beträge anfallen, gehen zu Lasten der Gegenpartei. 


ARTIKEL 11. HAFTUNG
1. Die Gegenpartei trägt den Schaden, der durch Ungenauigkeiten oder Unvollständigkeiten in den von der Gegenpartei zur Verfügung gestellten Daten, durch sonstige Mängel bei der Erfüllung der gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen der Gegenpartei sowie durch sonstige Umstände, die JouwTech nicht zuzurechnen sind, entsteht.

2. Über die Bestimmungen in Artikel 8.6 hinaus haftet JouwTech in keinem Fall für indirekte Schäden, darunter erlittene Verluste, entgangener Gewinn und Schäden infolge von Betriebsstagnation.

3. Wenn JouwTech für einen Schaden haftbar ist, ist JouwTech jederzeit berechtigt, diesen Schaden zu beheben. Die Gegenpartei hat JouwTech Gelegenheit dazu zu geben, andernfalls erlischt jegliche Haftung von JouwTech in dieser Hinsicht.

4. Die Haftung von JouwTech ist auf maximal den Rechnungswert des Vertrages beschränkt, zumindest auf den Teil des Vertrages, auf den sich die Haftung von JouwTech bezieht.

5. In Bezug auf einen Verbraucherkauf gehen die in diesem Artikel genannten Beschränkungen nicht über das hinaus, was

7:24(2) des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.

 


ARTIKEL 12. | ALLGEMEINE BESCHWERDEPOLITIK
1. Reklamationen in Bezug auf die Erfüllung des Vertrags sind unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 8 innerhalb einer angemessenen Frist, nachdem die Gegenpartei die Gründe für die Reklamation angegeben hat, per E-Mail ([email protected]) an JouwTech zu richten.

2. Die bei JouwTech eingereichten Beschwerden werden

beantwortet. Erfordert eine Beschwerde eine längere Bearbeitungszeit, wird innerhalb der vierzehntägigen Frist eine Antwort mit Empfangsbestätigung und einem Hinweis darauf, wann die Gegenpartei mit einer ausführlicheren Antwort rechnen kann, übermittelt.

3. Kann die Beschwerde eines Verbrauchers nicht einvernehmlich gelöst werden, so kann der Verbraucher die Streitigkeit über die OS-Plattform (ec.europa.eu/consumers/odr/) dem Streitschlichtungsausschuss vorlegen.

 


ARTIKEL 13. EIGENTUMSVORBEHALT
1. Alle gelieferten Produkte bleiben das Eigentum von JouwTech, bis die Gegenpartei alle ihre Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertrag erfüllt hat.

2. Es ist der Gegenpartei untersagt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte zu verkaufen, zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.

3. Die Gegenpartei ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte mit der gebotenen Sorgfalt und als erkennbares Eigentum von JouwTech zu lagern.

4. Für den Fall, dass Dritte die unter dem Eigentumsvorbehalt von JouwTech stehenden Produkte beschlagnahmen oder Rechte daran begründen oder geltend machen wollen, ist die Gegenpartei verpflichtet, JouwTech so schnell wie möglich darüber zu informieren.

5. Im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen dieses Artikels werden alle Beträge, die die Gegenpartei JouwTech schuldet, sofort und in voller Höhe fällig.

werden sofort und in voller Höhe fällig.

6. Die Gegenpartei erteilt JouwTech oder von JouwTech benannten Dritten die uneingeschränkte Erlaubnis, alle Orte zu betreten, an denen sich die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte befinden. Die

Die Gegenpartei ist verpflichtet, JouwTech auf erste Aufforderung hin alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Ausübung ihrer Eigentumsrechte erforderlich sind. Alle angemessenen Kosten, die im Zusammenhang mit der Ausübung der Eigentumsrechte von JouwTech entstehen, gehen zu Lasten der Gegenpartei.
7. Wenn die Gegenpartei ihre Verpflichtungen erfüllt hat, nachdem ihr die Produkte von JouwTech geliefert wurden, lebt der Eigentumsvorbehalt in Bezug auf diese Produkte wieder auf, wenn die Gegenpartei ihre

Verpflichtungen aus einem zu einem späteren Zeitpunkt geschlossenen Vertrag nicht erfüllt.

 


ARTIKEL 14. | SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. JouwTech ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen.

2. Der Verkauf von Waren bei JouwTech erfolgt zu geschäftlichen Zwecken, so dass der Kunde nicht mehr dem Verbraucherrecht unterliegt, sondern als Geschäftskunde gilt.

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2. Auf jeden Vertrag und alle sich daraus ergebenden Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar.

Es gilt niederländisches Recht.

3. Bevor die Gerichte angerufen werden, sind die Parteien verpflichtet, sich nach besten Kräften zu bemühen, die Streitigkeit in gegenseitigem Einvernehmen beizulegen.

4. Soweit dies nicht nach den Umständen des Falles gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist, ist für Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien ausschließlich das für den Sitz von JouwTech zuständige Gericht zuständig.